Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.  Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) gegenüber Unternehmen im Sinne von § 13 BGB gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir denen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anderslautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten 14 Tage nach dem Tag der Offerte, falls es nicht anders vermerkt ist. Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht bevollmächtigt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Lieferverträge, Änderungen, Nebenabreden, etc. werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam. Es gelten die schriftlich vereinbarten Konditionen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Preis-, Kosten- oder Lohnsteigerungen berechtigen uns zur Preiserhöhung im Rahmen dieser Steigerung, es sei denn, die Lieferung erfolgte innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Vereinbarung der Konditionen. Wasserlieferungen im Liefergebiet erfolgen frei Haus. Bei anderen Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes oder Lieferungen per LKW erheben wir einen Aufpreis nach Absprache. Liefergebiet ist Berlin und Brandenburg. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet.



2. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen grundsätzlich sofort ab Lager. Sind nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager verfügbar, sind wir im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben wir diese Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind schriftlich zu erklären. Ist die Einhaltung einseitiger Terminvorgaben durch den Besteller nicht möglich, sind wir auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Lieferung erst nach Termin bei dem Besteller eintreffen sollte. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder auch bei Zulieferern, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Haben wir die Pflichtverletzung zu vertreten, bleibt das Recht des Bestellers zur Kündigung bzw. zum Rücktritt unberührt. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.



3. Allgemeine Mietbedingungen

Grundsätzlich besteht keine Mietbindung. Während der Mietzeit bzw. zur Verfügungstellung des Wasserspenders verpflichtet sich der Besteller, ausschließlich das von uns gelieferte Wasser zu verwenden. Bei jedem festgestellten schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 250,00 € pro Einzelfall, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis dafür zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Spätestens 10 Tage vor dem Aufstellungstermin des gemieteten Objektes, ist wenn vereinbart, die Hinterlegung einer Kaution fällig. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Mietobjektes in unbeschädigtem Zustand wird diese Kaution zurückgezahlt. Die Kaution wird nicht verzinst. Normale Abnutzung durch die vertragsgemäße Nutzung hindert die Rückzahlung der Kaution nicht. Der Besteller ist verpflichtet, das gemietete Objekt zu pflegen und in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Besteller ist gehalten, den mündlichen oder schriftlichen Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte nachzukommen. Reparatur und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Falls der Besteller das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, uns schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdenden Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Mietobjektes haftet der Besteller, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Besteller uns hierüber unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalles, sowie des Umfanges der Beschädigung zu unterrichten. Der Besteller hat daraufhin unsere Weisung abzuwarten.
Bei einem verschuldeten, nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder bei einem Lieferengpass für Zubehör ist der Besteller zur Fortzahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Vorübergehend ist ein Ausfall oder ein Lieferengpass, der die Dauer von einer Woche nicht überschreitet. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu (ver-)sichern. Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt, Veränderungen am Gerät vorzunehmen, Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern, den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern. Der Mietpreis für jeden Wasserspender wird auf Jahresbasis berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anders vereinbart. Der Mietpreis ist jährlich im Voraus zu entrichten. Im Mietpreis sind nicht inbegriffen, die Kosten des Transports per LKW oder Lieferung außerhalb unseres Liefergebietes, die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt. Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von ihm betreffende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen. Alle Rechte und Pflichten des Vermieters aus bestehenden Verträgen können ohne Zustimmung des Mieters an Dritte übertragen werden. Sollte ein Mietverhältnis auf Grundlage eines Vertrages bestehen, beträgt die Mietdauer mindestens ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Endet das Mietverhältnis vorzeitig, infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Bestellers, werden 50 % der Miete über die vereinbarte Mietlaufzeit als Schadensersatz fällig. Wir behalten uns vor, weitergehende Schäden geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.



4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort, ohne Abzug, zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 8% p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf jeden Fall aber die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird nach Vertragsabschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsabschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.



5. Sachmängel

Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich zu rügen. Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir können keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte übernehmen, da wir den Zugriff auf das Gerät, das verwendete Wasser und die Einhaltung unserer Reinigungs- und Pflegeanweisungen nicht kontrollieren können. Dennoch sichern wir einen einwandfreien Hygienezustand zu, wenn unsere Reinigungs- und Pflegeanweisungen befolgt werden und die Sanitations-Intervalle, die den Bedingungen am Aufstellort angepasst sein müssen, eingehalten werden. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlichen oder mündlichen Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.



6. Schadensersatz

Unsere vertragliche und gesetzliche Haftung ist außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Fälle beschränkt, in denen die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB verletzt worden ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dies gilt jedoch nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder falls wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.



7. Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck der Verträge entsprechende Regelung. Das gilt, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Etwaige Druckfehler in den Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler verpflichten uns nicht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und auch sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Hauptsitz von Ha, Inh. Y. Kwasniok. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



8. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.


 
 
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